Hier würde ich euch ein paar Eindrücke auf meinem Weg zur LAPL-Lizenz festhalten.

Trotz meiner Schwerbehinderung habe ich meine Ausbildung zum Privatpilot in Mönchengladbach (EDLN) begonnen. Viele Fragen sich jetzt wahrscheinlich, kann ein schwerbehinderter Mensch einen Flugschein machen? Ja das kann man! Solange ich die Ruderpedale bedienen kann ist dies möglich. Jedoch kann ich die Fußspitzbremse im Flugzeug nicht nutzen, da meine Prothese nicht über eine Fußstrecker verfügt. Diesen Zustand habe ich zusammen mit meiner Flugschule (Blue Sky Aviation) folgender Maßen gelöst. Die Piper PA28 verfügt über eine Handbremse, mit der ich das Flugzeug verzögern kann. Somit ist dies kein Problem mehr.

Ausbildung und Prüfung

Folgende Themenschwerpunkte werden bei der LAPL-Ausbildung abgearbeitet:

  • Luftrecht
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation
  • Grundlagen des Fliegens
  • betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Navigation

Einschränkungen & „Weiterbildungen“

Mit einer LAPL-Lizenz hat man leider auch einige Einschränkungen, denn die LAPL-Lizenz liegt zwischen der Ultraleicht und der PPL(A)-Lizenz. Folgende Einschränkungen habe ich gegenüber einer „richtigen“ PPL-Lizenz:

  • Einmotorige Kolbenflugzeuge bis 2t (2000kg)
  • Nach Erhalt der Lizenz dürfen Passagiere erst nach 10 Flugstunden Alleinflug mitgenommen werden
  • Nur innerhalb der EU Mitgliedsländer (inkl. Schweiz, Norwegen) gültig

Wenn man die LAPL-Lizenz in der Tasche hat, kann man sich noch folgende Qualifikationen nachträglich eintragen lassen:

  • Nachtflugberechtigung

Hier einige Bilder von meinen bislang erlebten Flüge

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